Vertrag über ein qualifiziertes Nachrangdarlehen
Zwischen dem Mitglied der KoLa Leipzig eG
Name, Vorname / Firma
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
E-mail
und der Darlehensnehmerin
KoLa Leipzig eG
An der Schmiede 4
04425 Taucha
§1 Darlehenszweck
Das Darlehen dient dem Aufbau und der Finanzierung der KoLa Leipzig eG.
Dem/der Darlehensgeber/in haben vor Vertragsabschluss folgende Informationen über das Darlehen zur Verfügung gestanden: Jahresabschlüsse (sofern noch keine Jahresabschlüsse erstellt wurden, besteht die Pflicht des Vorstandes, den Mitgliedern dennoch die wesentlichen Informationen über die Vermögensanlage zur Verfügung zu stellen).
Sicherheiten sind nicht geschuldet.
§2 Darlehensbetrag
Die KoLa Leipzig eG erhält ein Darlehen in Höhe von €, in Worten
§3 Laufzeit
1. Das Darlehen wird auf unbestimmte Zeit gewährt.
2. Die Kündigung durch den Darlehensgeber richtet sich nach § 5.
3. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen jederzeit kündigen.
§4 Einzahlung
Der Darlehensbetrag wird bis zum
auf das folgende Konto der KoLa Leipzig eG überwiesen.
Anmerkung: Bitte lege das Einzahlungsdatum frühestens auf zwei Wochen nach Absenden des Vertrages um der Genossenschaft Zeit für die Bearbeitung und Beurkundung zu lassen. Danke!
Kontoinhaberin: KoLa Leipzig eG
IBAN: DE41 4306 0967 1019 2528 00
BIC: GENODEM1GLS
§5 Kündigung durch den/die Darlehensgeber/in
1. Das Recht des/der Darlehensgeber/in zur ordentlichen Kündigung ist in den ersten drei Jahren nach Einzahlungsdatum ausgeschlossen.
2. Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Darlehenssumme unter 10.000€ sechs Monate. Ab einer Darlehenssumme ab 10.000€ beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
3. Ab einer Darlehenssumme von 20.000€ ist die Kündigungsfrist nachfolgend zu vereinbaren. Sie beträgt in diesem Fall Monate.
4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
5. Die Beendigung der Mitgliedschaft in der Kola Leipzig eG berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Darlehens.
§6 Tilgung
1. Eine vollständige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist jederzeit ohne Zustimmung des/der Darlehensgeber/in zulässig.
2. Tilgungen sind auf folgendes Konto des Darlehensgebers / der Darlehensgeberin zu überweisen:
3. Die Tilgung des vollständigen Darlehensbetrags zuzüglich fälliger Zinsen gilt als Kündigung.
§7 Verzinsung
§8 Kontomitteilung und Information über das Darlehen
Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der/die Darlehensgeber/in eine Mitteilung (Textform genügt) über den Kontostand und gegebenenfalls die Zinserträge. Die Mitteilung verschickt die Darlehensnehmerin an die vom Darlehensgeber zuletzt mitgeteilte Email-Adresse. Ist der/die Darlehensgeber/in zugleich Mitglied der Darlehensnehmerin, so kann diese sich für alle nach diesem Darlehensvertrag abzugebenden Erklärungen der in der Mitgliederkartei hinterlegten Daten bedienen.
§9 Rangrücktrittsklausel (Qualifizierter Rangrücktritt)
1. Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Darlehensnehmerin eröffnet werden, werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Darlehensrückzahlungsforderungen des/der Darlehensgebers/in (Zins-und Tilgungsleistungen) im Insolvenzverfahren erst nach der Befriedigung der in §39 Absatz 1 InsO bezeichneten Forderungen berücksichtigt. Die Darlehensrückzahlungsforderung ist im Insolvenzfall der Darlehensnehmerin nachrangig im Sinne von §39 Absatz 2 InsO.
2. Die Darlehensrückzahlungsforderung und die Zinsforderungen können außerdem solange und soweit nicht geltend gemacht werden, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Gleiches gilt, wenn die Darlehensnehmerin aus einem anderen Grund außerhalb eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden sollte. Dies bedeutet insbesondere, dass die Forderung des/der Darlehensgebers/in nur aus zukünftigen Jahresüberschüssen, Liquidationsüberschüssen oder einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin übersteigenden freien Vermögen der Darlehensnehmerin, das nach Befriedigung sämtlicher Gläubiger im Sinne des §39 Absatz 1 InsO verbleibt, beglichen wird.
3. Die Rückzahlung des Darlehens kann insofern von der Darlehensnehmerin nicht garantiert werden, d.h. es handelt sich nicht um einen unbedingten Rückzahlungsanspruch.
Hinweis zum Verlustrisiko : Vorstehende qualifizierte Rangrücktrittserklärung kann in den vorstehend genannten Fällen der Insolvenz und sonstigen Liquiditätsausfällen der Darlehensnehmerin dazu führen, dass der/die Darlehensgeber/in mit seinen/ihren Forderungen ausfällt. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist daher mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Hinweis zur Prospektfreiheit : Dieses Darlehen ist eine „Vermögensanlage“ im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Für diese Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligter Verkaufsprospekt erstellt, da für dieses Darlehen eine Ausnahmeregelung gilt (VermAnlG §2 Abs 1a).
§10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschlussunwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelleder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit derunwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen geltenentsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertragssind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Datenschutz
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die KoLa Leipzig eG, An der Schmiede 4, 04425 Taucha. Die angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die alleinzum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung, -verarbeitung und -weitergabe ist dieser Vertrag in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Der/die Darlehensgeber/in hat gemäß §34BDSG das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten zu verlangen. Auch eine Einschränkung der Verarbeitung sowie die Löschung der Daten kann gemäß §35 BDSG verlangt werden. In diesem Fall ist aber die Durchführung des Vertrages gefährdet. Dasselbe gilt, wenn uns die erbetenen Daten nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden. Es besteht das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (z.B. sächs.Datenschutzbeauftragte). Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und dieErhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung der/des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im folgenden freiwillig erteilen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln.
Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken
Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass dieser Vertrag an Banken weitergegeben werden darf mit denen die KoLa Leipzig eG über den Abschluss von Kreditverträgen verhandelt.
Anmerkung : Warum diese Einwilligung? Die Genossenschaft benötigt diese Einwilligung um gegenüber Banken einen angemessen Eigenkapital-Nachweis antreten zu können. Durch den qualifizierten Rangrücktritt in § 9 dieses Vertrages besteht die Möglichkeit, dass eine Bank dieses Darlehen als Eigenkapital der KoLa Leipzig eG bewertet. Das Eigenkapital ist wiederum relevant für die Gewährung von Bankkrediten an die Genossenschaft. Eine Bank kann zu diesem Zweck Einsicht in bestehende Darlehensverträge benötigen, insbesondere um die Höhe der Darlehen und den qualifizierten Rangrücktritt zu überprüfen.
Ort / Datum
Fertig! - Wenn du auf "PDF erzeugen" klickst, wird dein Vertrag an deine Email-Adresse zum Ausdrucken gesendet. KoLa Leipzig eG wird unverbindlich benachrichtigt.
Danke, dass du dir die Zeit genommen hast. Wir benötigen den Darlehensvertrag
unterschrieben und in zweifacher Ausführung per Post an
KoLa Leipzig eG
An der Schmiede 4
04425 Taucha
Wenn der Vorstand das Darlehen angenommen hat, senden wir dir eine gegengezeichnete Version für deine Unterlagen zurück.