Joker Spenden oder Erstatten lassen

In unserem neuen „Joker“-System gibt es nicht mehr nur vier sondern insgesamt neun Joker: Neun mal hast du die Möglichkeit während deines Vertragsjahres das Gemüse abzubestellen.

Je nachdem, ob du weniger oder mehr als 4  Joker einsetzt, stellen wir dir am Vertragsjahresende eine Rechnung (bei weniger als 4 Jokern) oder du bekommst eine Erstattung (bei mehr als 4 Jokern).  Außerdem gibt es die Möglichkeit, dein Gemüse anstelle einer Erstattung für eine guten Zweck zu spenden.

Hier findest du das ganze Konzept nochmal ausführlich erklärt!

Entweder: Erhalte eine Erstattung

Ab dem fünften Joker bekommst Du eine Erstattung.

  • Bietet Flexibilität bei geringem Aufpreis.
  • Erstattung der Hälfte des Kistenbetrags am Ende deines Geschäftsjahres.
  • Das abbestellte, aber ja dennoch produzierte Gemüse und Obst versuchen wir dann anderweitig zu vermarkten. Wegen des Mehraufwands und weil ein anderweitiger Verkauf manchmal nicht klappen wird, wird der Kistenbeitrag nicht zu 100% sondern nur zu 50% erstattet.
Bei wie vielen Jokern wird mir etwas nachberechnet? Wann bekomme ich eine Erstattung?

In deinem regulären Erntekisten-Beitrag rechnen wir damit, dass du in deinem Vertragsjahr vier Joker setzt, also insgesamt 46 Erntekisten abnimmst.

Wenn du WENIGER als vier Joker setzt, hast du mehr Erntekisten bekommen, als im regulären Beitrag abgerechnet und wir stellen dir daher zum Vertragsjahresende die zusäzlich erhaltenen Erntekisten in Rechnung.

Wenn du MEHR als vier Joker setzt, hast du weniger Erntekisten abgenommen und erhältst zum Vertragsjahresende eine Erstattung.

Das nicht abgenommene Gemüse werden wir versuchen anderweitig zu vermarkten. Die Vermarktung von Gemüse an den (Groß-)Handel ist aber vergleichsweise aufwendig und bietet wenig Planungssicherheit. Hier muss das Gemüse zum einen den Handelsvorgaben entsprechend kommissioniert und abgewogen werden (die berühmte krumme Gurke wird hier meist nicht geduldet). Es kommen ggf. Transportkosten durch eine separate Lieferung hinzu. Zum anderen wird es uns nicht immer möglich sein, Käufer:innen zu finden. Insgesamt ist bei mehr Flexibilität für die Ernteteilenden nicht 1 zu 1 mit denselben Umsätzen zu rechnen, wie bei der kontinuierlich gesicherten Abnahme. Daher können wir nicht 100% erstatten.

Wir haben uns einige Gedanken gemacht, ob die Erstattungsregel von 50% fair ist. Wir finden, ja! Denn wenn man beispielweise bei der S-Kiste alle fünf Zusatz-Joker einsetzt, kommt man aufs Jahr gesehen durchschnittlich nur bei einem 96ct erhöhten Kistenpreis heraus. Wir finden, das ist ein überschaubarer Mehrbetrag dafür, dass man häufiger flexibel entscheiden kann, das angebaute Gemüse abzunehmen oder nicht.

Oder: Spende Dein Gemüse

Wir suchen Projekte oder Organisationen, die dein Gemüse gut gebrauchen können.

  • Unterstützt konkrete Projekte und Initiativen.
  • Zeigt soziale Verantwortung und Engagement.
  • Fördert das Gemeinwohl und ein solidarisches Miteinander.
  • Unterstützt Nachhaltigkeit und Umweltschutz.
  • Wichtig: Wir sind nicht steuerlich gemeinnützig und können euch daher keine Spendenquittung ausstellen!
An wen geht das gespendete Gemüse & Obst?

Unsere regelmäßigen Abnehmer:innen sind unter anderem:

Aber auch andere Initiativen, die sich nicht profitorientiert für Umwelt- und Klimaschutz oder für eine solidarische Wirtschaft und Gesellschaft einsetzen, können Gemüse bekommen.

Im Vorstandsbericht zur Generalversammlung werden wir euch jährlich eine Zusammenfassung darüber geben, wem das Gemüse zugute gekommen ist.

An wen das Gemüse gespendet wird, müssen wir Woche für Woche entscheiden, je nachdem, wer das Gemüse tatsächlich gebrauchen kann! 

Wir sind sehr zuversichtlich, Abnehmer:innen zu finden. Insbesondere die Tafeln und auch Foodsharing können häufig Gemüse gebrauchen und verwerten.

Allerdings: Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht zu 100% garantieren können, dass das Gemüse immer eine Abnehmer:in findet. Im schlimmsten Fall kommt das Gemüse wieder auf den Kompost und zurück in die Erde. Wie häufig das vorkommt, wollen wir ebenfalls ein mal jährlich im Vorstandsbericht transparent machen.

Als Genossenschaft sind wir dem juristischen Verständnis nach ein Wirtschaftsbetrieb und sind nicht steuerlich gemeinnützig. Daher lässt sich eine Gemüse-Spende nicht von der Steuer absetzen. Zwar gibt es auch Genossenschaften, die eine steuerliche Gemeinnützigkeit bekommen haben – das wäre  aber mit einigen Umstrukturierungen verbunden und ist bei uns daher (derzeit) nicht angedacht.

Achtung Lieferpause!

Unser Betrieb ruht zum Jahreswechsel.

Die letzten Ernteanteile 2023 erhaltet ihr am Freitag, den 22.12.2023 – bitte holt sie unbedingt zeitnah ab, damit das Gemüse Weihnachten nicht alleine verbringen muss.

Die ersten Ernteanteile 2024 liefern wir euch am Montag, den 08.01.2024.

Solidarische Weihnachten wünscht die KoLa Leipzig

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner