Werde Mitglied bei Kola Leipzig!
Werde Mitglied in unserer Genossenschaft und damit Miteigentümer*In am ganzen Betrieb:
den Karotten, den Apfelbäumchen, den Traktoren und den Gebäuden – und genieße faires, frisches, ökologisch angebautes Obst und Gemüse!
Mit einer Genossenschafts-Einlage von 300€, von denen nur 100€ sofort fällig werden, bist du dabei. Es ist auch möglich und erwünscht, weitere Genossenschaftsanteile à 100 € zu zeichnen. Deine Einlage erhältst du zurück, wenn du die KoLa wieder verlassen solltest (Details siehe unten).
Um Mitglied zu werden, fülle einfach die BETEILIGUNGSERKLÄRUNG aus und schicke sie unterschrieben per Post an uns.
KoLa Leipzig eG
Engelsdorfer Straße 99
04425 Taucha
Hast du weitere Fragen, wie das mit der Genossenschaft funktioniert?
Viele Antworten findest du unten in der Fragenliste.
Und falls nicht: Frag uns gerne direkt:
KONTAKT
Hier findest du die Beteiligungserklärung,
die Satzung und unser Betriebskonzept:
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Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft und zur Genossenschaft
Um Mitglied der Genossenschaft zu werden, musst du mindestens 3 Geschäftsanteile à 100€ einzahlen, also gesamt 300€. Es lassen sich davon jedoch zwei Drittel, also 200€, in Raten über bis zu sechs Jahren einzahlen, wenn du möchtest!
Mit deiner Einlage wirst du Miteigentümer*In am Betrieb KoLa Leipzig. Die Einlage ist das Eigenkapital der Genossenschaft. Mit dieser können Investitionen getätigt werden wie Traktoren, das Hofgebäude oder Brunnen.
Erstens steht uns mit mehr Mitgliederanteilen mehr Kapital für Investitionen, zum Beispiel in Naturschutzmaßnahmen, zur Verfügung. Zudem sind wir so in der Aufbauphase weniger auf Bankkredite angewiesen und müssen entsprechend weniger Zinsen zahlen. Diese erhöhen die Kosten des Betriebs – und dadurch auch die Kosten für unser Gemüse.
1. Nur als Mitglied kannst du Ernteanteile beziehen.
2. Als Mitglied wirst du zu allen Veranstaltungen eingeladen und lernst interessante Leute kennen.
3. Du bist als Mitglied Miteigentümer*In von KoLa Leipzig und kannst demokratisch mitbestimmen.
4. Als Mitglied unterstützt du die Transformation von Landwirtschaft und Ernährung hin zu mehr Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit.
Ja. Die Frist zur Kündigung beträgt zwei Jahre zum Ende des Geschäftsjahres (§ 6 der Genossenschaftssatzung). Unser Geschäftsjahr endet jedes Jahr zum 30. Juni.
Beispiel: Kündigst du im Juni 2020, wird deine Kündigung zum 30. Juni 2022 vollzogen.
Die zweijährige Kündigungsfrist dient dazu, die Finanzen unserer Genossenschaft stabil und planbar zu halten.
Prinzipiell ja. Wenn die Genossenschaft während deiner Mitgliedschaft allerdings Verluste macht, kann sie diese anteilig auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder verteilen. In diesem Fall erhältst du nur einen entsprechenden Teil deines Geldes zurück. Um das zu vermeiden, werden wir laut Satzung mindestens 10 Prozent des Jahresüberschusses zurücklegen (§ 17 Abs. 5). Ob die Verluste auf die Anteile verteilt werden, entscheiden übrigens die Mitglieder – also ihr selbst. Geplant ist dies nicht und wir gehen nicht davon aus, dass dieser Fall eintritt.
Die Auszahlung erfolgt ca. ein halbes Jahr, nachdem die Kündigung wirksam geworden ist (bei Kündigung im Mai 2020 also Ende 2022). Die Auszahlung von Geschäftsguthaben kann sich verzögern, wenn dadurch das in der Satzung festgelegte Mindestkapital unterschritten wird (§ 10 Abs. 5). Das Mindestkapital ist eine Regelung zur finanziellen Stabilität der Genossenschaft.
Du kannst deine Genossenschaftsanteile auf ein anderes Mitglied übertragen, sofern jemand diese übernimmt (§ 7 Abs. 1). Überträgst du alle deine Geschäftsguthaben, trittst du damit aus der Genossenschaft aus. Auf diesem Wege kannst du also auch ohne die zweijährige Kündigungsfrist austreten.
Über die Verwendung entscheiden die Mitglieder in der Generalversammlung. Bei einem Jahresüberschuss muss die Genossenschaft mindestens zehn Prozent auf die hohe Kante legen (§17 Abs. 5). Fünf Prozent werden einer Rücklage zur Förderung sozial-ökologischer Projekte zugeführt (Abs. 9). Überschüsse können nicht als Gewinne an die Mitglieder ausgeschüttet werden (§17 Abs. 8), sondern sollen einer nachhaltigen Betriebsentwicklung zugute kommen. Verluste können aus Rücklagen gedeckt, auf neue Rechnung vorgetragen oder auf die Geschäftsguthaben der Mitglieder verteilt werden. (§17 Abs. 2)
Als Mitglied unserer eingetragenen Genossenschaft haftest du höchstens mit deinen Genossenschaftsanteilen. Das heißt, du kannst nur das Geld verlieren, das du bei uns eingezahlt hast. Eine Nachschusspflicht besteht bei uns nicht (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Wir sind übrigens überzeugt, dass dieser Fall nicht eintreten wird.
Nein, das musst du nicht. Du kannst auch einfach so Mitglied werden, um uns zu unterstützen.
Falls ihr es euch wirklich gar nicht leisten könnt, gibt es auch die Möglichkeit sich eine Genossenschaftsmitgliedschaft zu teilen und dann zwei oder auch drei Gemüseanteile zu beziehen. Dies sollte aus den oben genannten Gründen aber eher die Ausnahme als die Regel sein. Fühlt euch dennoch nicht schlecht, falls ihr dies beansprucht.