10. Zusatz zur Datenschutzerklärung: Verwendung der Daten

Der Name und die Anschrift werden für die Mitgliederliste der Genossenschaft benötigt (Art. 6 Absatz 1 c DS-GVO i.V.m. § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr.1 GenG). Über die Adresse, ggfs die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer werden Sie von der Genossenschaft zu Versammlungen eingeladen (Art. 6 Absatz 1c DS-GVO i.V.m § 46 Absatz 1 Satz 1 GenG i.V.m. § 6 Nr.4 GenG), darüber hinaus im Rahmen der Mitgliedschaft über Angebote der Genossenschaft informiert (Art.6 Absatz 1 b DS-GVO i.V.m. § 1 Absatz 1 GenG i.V.m. der Satzung). Die Genossenschaft hat ein berechtigtes Interesse an einer unkomplizierten und rechtssicheren Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich bzw. durch die Satzung vorgeschrieben, die Nichtbereitstellung hätte zur Folge, dass die Mitgliedschaft nicht zustande kommen kann. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, soweit nicht im Einzelfall dafür eine Einwilligung erteilt wird. Wir sind allerdings gesetzlich verpflichtet, in einigen Fällen Dritten die Einsicht in die personenbezogenen Daten zu gewähren. Das betrifft zum Beispiel andere Mitglieder, den gesetzlichen Prüfungsverband oder Behörden, insbesondere das Finanzamt. Die Daten werden unterschiedlich aufbewahrt: Alle steuerlich relevanten Informationen werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO). Die Daten in der Mitgliederliste (Name und Anschrift nach § 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 GenG) werden auch nach dem Ausscheiden nicht gelöscht (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 GenG). Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung (soweit dem nicht eine gesetzliche Regelung entgegensteht). Auch kann eine Datenübertragung angefordert werden, sollte der Unterzeichnende eine Übertragung seiner Daten an eine dritte Stelle wünschen.

Achtung Lieferpause!

Unser Betrieb ruht zum Jahreswechsel.

Die letzten Ernteanteile 2023 erhaltet ihr am Freitag, den 22.12.2023 – bitte holt sie unbedingt zeitnah ab, damit das Gemüse Weihnachten nicht alleine verbringen muss.

Die ersten Ernteanteile 2024 liefern wir euch am Montag, den 08.01.2024.

Solidarische Weihnachten wünscht die KoLa Leipzig

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